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AGBS

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BSQ Technologies GmbH (BSQ TECH GMBH)
 

1. ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Bedingungen sind integrierter Bestandteil des Auftrages, den BSQ TECH GMBH mit dem Kunden abschliesst. Sie gelten bei jedem einzelnen Einsatz und bleiben während der gesamten Projektdauer gültig.

Allgemeine Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von BSQ TECH GMBH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

 

2. ANGEBOT, VERTRAGSABSCHLUSS UND ÄNDERUNGEN

Preislisten, Prospekte und Internetangebote der BSQ TECH GMBH enthalten unverbindliche Informationen und Richtpreise. Telefonische Auskünfte sind unverbindlich, sofern sie nicht eindeutig als Angebot (Offerte) bezeichnet und schriftlich bestätigt werden.

In zeitlicher Hinsicht erfolgen die Angebote von BSQ TECH GMBH freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich durch Befristung als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Kundenauftrag wird durch BSQ TECH GMBH schriftlich mit Schreiben oder E-Mail bestätigt.

Wünscht der Kunde eine Änderung gegenüber dem Angebot oder der Auftragsbestätigung, wird ihm innert 2 Wochen mitgeteilt, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die Leistungserbringung, Termine und Preise hat.

Bei Einkäufen durch BSQ TECH GMBH im Auftrag des Kunden ist der Kunde gegenüber dem Verkäufer Vertragspartner. Die BSQ TECH GMBH handelt als direkte Stellvertreterin des Kunden und wird aus solchen Bestellungen selber nicht verpflichtet.
 

3. VERTRAGSERFÜLLUNG, ERFÜLLUNGSORT, NUTZEN UND GEFAHR, VERPACKUNG, VERSAND, ANNAHME

Für Umfang und Ausführung des Auftrages ist die Auftragsbestätigung bzw. der zwischen den Parteien abgeschlossene Vertrag massgebend.

Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder sich ein solcher aus den Umständen ergibt, gilt als Erfüllungsort der Sitz von BSQ TECH GMBH.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Leistungen bzw. Werke von BSQ TECH GMBH auf den Kunden über.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, bestimmt die BSQ TECH GMBH die Verpackung, den Versandort und den Versandweg. Auf schriftliches Verlangen des Kunden wird die Ware auf seine Kosten gegen Lager-, Bruch-, Transport-, Wasser- und Feuerschaden versichert.

Der Kunde hat die Beschaffenheit der Leistungen während der Erfüllung und nach der Ablieferung, sobald es nach dem üblichen Geschäftsgang tunlich ist, zu prüfen und BSQ TECH GMBH allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Kunde die sofortige Anzeige, gilt die Leistung in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt, so dass jede Haftung der BSQ TECH GMBH entfällt.
 

4. GEHEIMHALTUNG UND TREUEPFLICHT

Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen werden Dritten weder zugänglich gemacht noch weitergegeben.

BSQ TECH GMBH erlaubt sich während der Dauer des Auftragsverhältnisses weitere Aufträge Dritter anzunehmen, welche die gleiche Projekt-Zielsetzung zum Gegenstand haben wie diejenige des Kunden.
              

5. INFORMATIONSPFLICHT

Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die am Bestimmungsort geltenden Vorschriften aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsgemässe Ausführung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
 

6. RECHTSERWERB DES KUNDEN

Die Parteien sind sich darüber einig, dass der Kunde sämtliche Rechte an den Leistungen erwirbt, die der von BSQ TECH GMBH eingesetzte Mitarbeiter in Ausübung seiner Projektunterstützung für den Kunden erbringt, insbesondere auch Urheberrechte. Der Kunde hat dafür keine separate Vergütung zu bezahlen.
 

7. HONORAR UND ZAHLUNGSWESEN

Die Honoraransätze, Spesen und Preise werden in der Offerte festgelegt und in der Auftragsbestätigung vereinbart.

Die Abrechnung der ausgeführten Leistungen erfolgt monatlich in Form einer Teil- oder Schlussrechnung. Leistungen nach Zeitaufwand werden gemäss den vereinbarten Ansätzen abgerechnet.

Fahr- und Reisespesen sowie auftragsbedingte Zusatzkosten werden gemäss den entsprechenden Belegen zusätzlich zum Honorar in Rechnung gestellt.

Sofern nichts anderes vereinbart wird, gelten bei Warenlieferungen und Werkstücken die (Richt-) Preise ab Werk ohne Fracht, Zoll, Einfuhrnebenabgaben, Prüfungskosten, Verpackung und Versicherung, jedoch zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Leistungen nach Richtpreisen +/- 15% (+/- 20% für Arbeiten an neuen Technologien) werden monatlich nach dem Stand der tatsächlich geleisteten Arbeiten abgerechnet, ebenso Leistungen aufgrund einer groben Kostenschätzung. Bei den Leistungen nach Richtpreisen sind Umtriebsspesen und Serviceleistungen wie Kontrollpausen, Telefonspesen und Porto inbegriffen.
 
Je nach Gegenstand und Umfang der zu erbringenden Leistungen können Vorauszahlungen vereinbart werden. Sämtliche Zahlungen sind in der vereinbarten Währung ohne irgendwelche Abzüge innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsstellung auf das Bank- oder Postcheckkonto von BSQ TECH GMBH zu leisten (Verfalltag).

Zahlungsrückbehalte nach Art. 82 OR sind unzulässig, ebenso die Verrechnung mit Gegenforderungen, es sei denn, die Verrechnung wäre unstreitig oder rechtskräftig.

Checks und Wechsel werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber an Zahlung genommen. Sämtliche damit verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

Bei verspäteter Zahlung des Kunden behält sich BSQ TECH GMBH ohne vorgängige Mahnung das Recht vor, ab dem Verfalltag einen Verzugszins von 5 % in Rechnung zu stellen. Ferner ist BSQ TECH GMBH berechtigt, noch ausstehende Aufträge nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder die Ausführung von anderer hinreichender Sicherheit abhängig zu machen.
 

8. HAFTUNGSBEGRENZUNG

Die Haftung der BSQ TECH GMBH ist je Ereignis und Auftrag begrenzt auf eine Höhe von CHF 5`000`000.- CHF.

Die BSQ TECH GMBH haftet gemäss Art. 101 OR für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Eine weitergehende Haftung sowie die Haftung für Hilfspersonen wird wegbedungen.

Trifft den Kunden am Schaden oder Mangel eine Mit- oder Alleinverantwortlichkeit, kann er keine Haftungsansprüche gegenüber der BSQ TECH GMBH erheben. Insbesondere haftet die BSQ TECH GMBH nicht:
a)      wenn die Ursachen für den Schaden bzw. den Mangel nicht ausschliesslich aus dem Risikobereich der BSQ TECH GMBH stammen, sondern auch Ursachen ausserhalb ihres Risikobereichs allein- oder mitverantwortlich sind.
b)     wenn der Kunde durch Weisungen oder auf andere Weise den Schaden oder den Mangel verursacht hat. Die BSQ TECH GMBH darf sich auf die Weisungen des Kunden verlassen und hat diese nicht zu prüfen. Die BSQ TECH GMBH hat keine Abmahnungspflicht für fehlerhafte Weisungen oder andere Vorgaben des Kunden.
c)      wenn ohne Vorstufe der Musterherstellung, Prototypenherstellung und Vorserienherstellung direkt in Serienfertigung übergegangen wird.
d)     wenn Leistungen von BSQ TECH GMBH als Teil eines Gesamtproduktes eingebaut werden.
e)      wenn ohne Zustimmung der BSQ TECH GMBH Änderungen oder Reparaturen an den Leistungen vorgenommen werden.
f)      wenn bei einem Schadensfall nicht umgehend Massnahmen getroffen werden, um dem Schaden entgegenzuwirken.
g)      wenn Schäden auftreten zufolge natürlicher Abnützung, höherer Gewalt, unsachgemässer Behandlung, mangelhafter Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer und elektrolytischer Einflüsse, mangelhaft ausgeführter Bau- und Montagearbeiten, externer Umgebungseinflüsse sowie zufolge anderer Ursachen, die BSQ TECH GMBH nicht ausschliesslich und alleine zu vertreten hat.
h)     für Leistungen Dritter, auch dann, wenn sie von BSQ TECH GMBH in Auftrag gegeben wurden.
i)       für Schaden, den das Personal der BSQ TECH GMBH im Betrieb des Kunden verursacht, es sei denn, die Arbeiten werden von BSQ TECH GMBH überwacht und kontrolliert.
j)       für neue Entwicklungen und Konstruktionen (ausdrücklicher Ausschluss der Experimentier- und Erprobungsrisiken), insbesondere nicht für verfahrenstechnische Neuheiten. Bei Prototypen ist das Experimentierrisiko mit der Inbetriebsetzung ausgeschlossen.
 
Die BSQ TECH GMBH haftet nicht für mittelbaren Schaden wie entgangenen Gewinn sowie für reinen Vermögensschaden.

Für die Beachtung gesetzlicher Vorschriften bei der Verwendung der Leistungen der BSQ TECH GMBH ist der Kunde alleine verantwortlich.
 

9. PERSONALABWERBUNG

Der Kunde verpflichtet sich, in keinem Fall Mitarbeiter der BSQ TECH GMBH während der Vertragsdauer und 24 Monate darüber hinaus abzuwerben oder in seine Dienste zu nehmen, oder zu versuchen, diese Mitarbeiter abzuwerben oder in seine Dienste zu nehmen.

Verletzt der Kunde diese Pflicht, so hat er der BSQ TECH GMBH eine Konventionalstrafe in der Höhe der Rechnungsstellungen der letzten sechs Monate zu bezahlen. Wenn der Einsatz noch nicht sechs Monate gedauert hat, so beträgt die Konventionalstrafe den sechsfachen Monatsdurchschnitt.

Die BSQ TECH GMBH ist berechtigt, die Beseitigung des vertragswidrigen Zustandes zu verlangen. Die Bezahlung der Konventionalstrafe und der Ersatz eines allfälligen weiteren Schadens entbindet den Kunden nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung des Abwerbungsverbots.
 

10.  KÜNDIGUNG

Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich zu erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 8 Wochen, sofern nicht ausdrücklich eine andere Frist vereinbart wurde. Die bis zur Vertragsauflösung erbrachten Leistungen werden auf der Basis der Vertragskonditionen abgerechnet. Schadenersatzansprüche wegen Vertragsauflösung zur Unzeit bleiben vorbehalten, wobei der Ersatz eines allfällig entgangenen Gewinns für diesen Fall ausgeschlossen ist.
 

11. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Vertragsänderungen und -ergänzungen sind nur in schriftlicher Form möglich. Auf dieses Erfordernis kann nur schriftlich verzichtet werden.

Es ist Schweizerisches Recht anwendbar.

Als Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Bazenheid/SG. BSQ TECH GMBH darf jedoch auch jedes andere nach Gesetz zuständige Gericht anrufen.

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